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   VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16 Me   

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https://dejure.org/2017,16212
VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16 Me (https://dejure.org/2017,16212)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27.04.2017 - 8 K 522/16 Me (https://dejure.org/2017,16212)
VG Meiningen, Entscheidung vom 27. April 2017 - 8 K 522/16 Me (https://dejure.org/2017,16212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 53 Abs 1 AufenthG, § 54 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 55 Abs 1 AufenthG
    Ausländerrecht: Ausweisung eines Ausländers nach 40jährigem Aufenthalt in Deutschland aufgrund besonders schwerer Straftaten - Bleibeinteresse tritt hinter dem besonders schwerwiegenden Ausweisungsinteresse zurück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16
    Die Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts ist zwar als Indiz für die Wiederholungsgefahr heranzuziehen, ist für die Kammer jedoch nicht bindend (vgl. BVerfG, B. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 02.12.2016 - 2 B 323/16 - AuAs 2017, S. 62).
  • OVG Saarland, 02.12.2016 - 2 B 323/16

    Ausweisung eines Drogenstraftäters; Abwarten der Entscheidung des

    Auszug aus VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16
    Die Entscheidung des Strafvollstreckungsgerichts ist zwar als Indiz für die Wiederholungsgefahr heranzuziehen, ist für die Kammer jedoch nicht bindend (vgl. BVerfG, B. v. 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 - juris; OVG Saarland, B. v. 02.12.2016 - 2 B 323/16 - AuAs 2017, S. 62).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.2016 - 11 S 889/15

    Ausweisung eines die PKK in herausgehobener Funktion unterstützenden türkischen

    Auszug aus VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16
    Dabei darf weder eine schematische Betrachtungsweise erfolgen, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände zuwiderlaufen würde, noch eine mathematische Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 13.01.2016 - 11 S 889/15 -;OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.05.2016 - 18 A 610/14 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16
    Für ihre Überprüfung ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. BVerwG, U. v. 15.11.2007 - 1 C 45.06 - juris).
  • EGMR, 12.01.2010 - 47486/06

    KHAN A.W. v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zudem weitere Kriterien entwickelt, die insbesondere zu Art. 8 EMRK in die Abwägung einzubeziehen sind: Art und Schwere der Straftat, Dauer des Aufenthalts im Gastland, seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne und Verhalten des Ausländers in dieser Zeit, Staatsangehörigkeit der betroffenen Familienmitglieder, familiäre Situation und Dauer einer etwaigen Ehe, Kenntnis des Ehegatten von der Straftat bei Aufnahme der Beziehung, aus der Ehe hervorgegangene Kinder, ihr Alter und das Maß an Schwierigkeiten, denen die Kinder im Abschiebezielland begegnen könnten, sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Abschiebezielland (vgl. EGMR, U. v. 12.01.2010 - 47486/06 - InfAuslR 2010, 369 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2016 - 18 A 610/14

    Ausweisung eines Ausländers aufgrund des Nachweises falscher bzw. unvollständiger

    Auszug aus VG Meiningen, 27.04.2017 - 8 K 522/16
    Dabei darf weder eine schematische Betrachtungsweise erfolgen, die einer umfassenden Bewertung der den Fall prägenden Umstände zuwiderlaufen würde, noch eine mathematische Abwägung im Sinne eines bloßen Abzählens von Umständen, die das Ausweisungsinteresse einerseits und das Bleibeinteresse andererseits begründen (vgl. VGH Baden-Württemberg, U. v. 13.01.2016 - 11 S 889/15 -;OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 10.05.2016 - 18 A 610/14 - jeweils zitiert nach juris).
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